Großer Wettbewerb an der Hamburger Brandstwiete: Im Spiegel-Gebäude scheint ein Preis ausgelobt worden zu sein für den, der in einem Satz am meisten Verneinungen unterbringen kann. Der Gewinner ist eindeutig:
Nach Ansicht des Bundesjustizministeriums widerspricht die EU-Auffassung, wonach es Arbeitgebern nicht verboten ist, Raucher als Bewerber abzulehnen, nicht deutschem Recht.
Die Überschrift des Artikels lautet übrigens: "Arbeitgeber in Deutschland dürfen Raucher ablehnen".
1 Kommentar:
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